Allgemeine Teilnahme- und Geschäftsbedingungen
Die Bedingungen, werden im Falle einer Buchung Inhalt des zwischen dem Veranstalter und jedem einzelnen Teilnehmers zustande kommenden Vertrages.
Es handelt sich um keine Pauschalreise oder verbundene Reiseleistung, wir bieten nur die Trainerleistung vor Ort an. Transport, Unterkunft und etwaige andere Leistungen sind vom Teilnehmer selbstständig zu Organisieren und direkt beim Anbieter zu buchen. Diesbezüglich besteht absolute Wahlfreiheit durch den Teilnehmer.
1.2 Das rechtsverbindliche Angebot geht von Ihnen aus. Der Reisevertrag kommt zustande, wenn wir Ihnen unsere schriftliche Buchungsbestätigung zugesandt haben.
1.3 Enthält die Buchungsbestätigung Abweichungen von der Anmeldung, so sind Sie berechtigt, innerhalb von 10 Tagen eine ausdrückliche Nichtannahme schriftlich zu erklären. Erfolgt dies nicht, so wird die Buchungsbestätigung verbindlich.
2.1 Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen auf unserer Webseite und dem hierauf bezogenen Informationsmaterial und Angaben in der Buchungsbestätigung.
2.2 Die Unterkunft in und der Transport zu der Trainingsdestination sind selbständig vom Teilnehmer direkt beim jeweiligen Anbieter zu buchen. Wir bieten nur das Training vor Ort an.
3.1 Mit Vertragsschluss ist die Zahlung vollständig zu leisten.
4.1 Änderungen oder Abweichungen von dem vereinbarten Angebot, die nach Vertragsabschluß notwendig werden, und die von uns nicht wieder Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderung oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Leistung nicht beeinträchtigen. Weitreichendere Änderungen sind bei allen veranstaltungsgefährdenden Ereignissen und Einflüsse wie zum Beispiel höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Reiseverbote, Epidemie, politische Unruhen usw. möglich. In diesem Fall ist der Veranstalter berechtigt den Veranstaltungsort und/oder -zeit auf den nächst sicheren, für diese Veranstaltung geeigneten Ort und/oder Zeitpunkt zu verlegen. Wir sind verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Ein Recht auf Rückerstattung besteht hier leider nicht.
4.2 Der Teilnehmer erklärt sich bereit bei Touren deren Ausgangspunkt nicht ab dem Hotel (Homebase) durchgeführt werden mit dem eigenen Kfz anzufahren. Eventuell anfallende Parkplatz- oder Mautgebühren sind, sofern in der Reisebeschreibung mit angegeben, bereits im Reisepreis enthalten. Eine Kostenerstattung bei Benutzung des eigenen Pkw erfolgt nicht. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für mögliche Schäden am oder mit dem Kfz während der Reise.
4.3 Falls eine nach den vorstehenden Bestimmungen zulässige Preiserhöhung 5% übersteigt, ist der Reisegast berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss unverzüglich erklärt werden. Eine Änderung der Trainingsleitung oder der Trainingseinheiten ist kein Grund für die Stornierung einer Reise oder für eine Preisreduktion.
Nimmt ein Reiseteilnehmer einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit, Selbstüberschätzung oder aus anderen, nicht von uns zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisegastes auf anteilige Rückerstattung.
6.1 Der Veranstalter kann den Vertrag nach Trainingsbeginn kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Bei einer Kündigung behält wir uns den Anspruch auf den Gesamtpreis, muss jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der Leistung erlangt wurden, einschließlich der uns eventuell von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.
6.2 Der Veranstalter kann bei Nichterreichen einer in der konkreten Ausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten:
Umtausch, Umbuchung oder Stornierung können leider nicht akzeptiert werden. Ausgenommen davon sind die ersten 15 Minuten nach dem Kauf. Hier wird der volle Preis abzüglich einer Manipulationsgebühr rückerstattet (einfache Storno-Option).
Bei Buchung der “Erweiterten Storno-Option”: Tickets können in diesem Fall bis 4 Wochen vor Anmeldeschluss auf ein anderes Datum oder eine andere Person umgebucht werden, wenn nachweislich (Ärztliche Bestätigung!) einer der folgenden Gründe vorliegt, der die aktive Teilnahme unmöglich macht: Unfall, Erkrankung, Tod eines nahen Angehörigen. Zusatzkäufe wie Zeiterfassung oder Hotelbuchungen sind nicht umfasst. Bei Absage oder Verschiebung der Veranstaltung sowie bei unvorhersehbaren, veranstaltungsgefährdenden Ereignissen kann diese Option nicht in Anspruch genommen werden.
Vor dem Trainingsbeginn am ersten Tag ist ein Haftungsverzicht zu unterschreiben. Dieser kann jederzeit vom Veranstalter schon vorab angefordert werden. Ohne unterschriebene Haftungsverzicht ist keine Teilnahme möglich, bezüglich Rückerstattung siehe 6.1.
Auch erteilt der Teilnehmer mit der Buchung explizit die Erlaubnis Fotos und Videos während der Trainingscamps vom Teilnehmer zu machen und zu veröffentlichen. Ist dies nicht gewünscht, so ist der Veranstalter vor dem Trainingscamp schriftlich darüber in Kenntnis zu setzten,
9.1 Der Teilnehmer hat sich selbständig über die allgemein gültigen Einreisebestimmungen und Rechtslage vor Ort zu kümmern. Im Zweifel kann die Unterkunft, die von Teilnehmer selbstständig gebucht wurde, oder das Außenamt befragt werden.
10.1 Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Fremdleistung, da es sich weder um eine Pauschalreise noch um eine verbundene Reiseleistung handelt.
11.1 Ansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter, gleich aus welchem Rechtsgrund – jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Teilnehmer aus unerlaubter Handlung – verjähren nach 6 Monaten ab dem vertraglich vorgesehenen Veranstaltungsdatum. Dies gilt insbesondere auch für Ansprüche aus der Verletzung von vor- und nachvertraglichen Pflichten und den Nebenpflichten. Die Verjährung tritt nach §651c bis 651 f BGB nach einem Jahr ein und beginnt mit dem Tag an dem die Veranstaltung endet.
11.2 Eine Abtretung jeder Ansprüche des Kunden aus Anlass der Teilnahme, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ist ausgeschlossen deren gerichtliche Geltendmachung im eigenen Namen.
12.1 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Vertrags bleibt unberührt.
12.2 Gerichtsstand für Klagen des Teilnehmers gegen den Veranstalter ist ausschließlich Leoben.
IMPRESSUM
Peter Krobath
Scheibenweg 36
8680 Mürzzuschlag
Österreich
info@ocrforfun.at
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